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Ratgeber · abmahnung impressum

Fehlendes Impressum: Abmahnung, Bußgeld und was wirklich passiert

Was bei einem fehlenden oder falschen Impressum droht: Bußgeldrahmen nach § 33 DDG, Abmahnung nach UWG – und was sich 2021 geändert hat.

Veröffentlicht Zuletzt aktualisiert und geprüft 2 Min. Lesezeit

ENTWURF – Artikel in Arbeit

Dieser Beitrag ist ein redaktionelles Gerüst aus unserem Redaktionsplan. Er ist noch nicht fachlich geprüft, nicht vollständig und für Suchmaschinen gesperrt.

Kurz vorweg

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und so genau wie möglich. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen – etwa zu einer Abmahnung oder einem laufenden Verfahren – wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für IT- und Medienrecht.

Über kaum ein Thema kursieren so viele Schauergeschichten wie über Impressums-Abmahnungen. Vierstellige Beträge, Serienabmahner, Existenzangst – das ist die eine Erzählung. Die andere lautet: Passiert sowieso nie. Beides ist falsch, und beides hilft dir nicht weiter.

Die nüchterne Lage sieht so aus: § 33 DDG stellt Verstöße gegen die Informationspflichten aus § 5 Abs. 1 DDG als Ordnungswidrigkeit unter einen Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro. Ein Rahmen ist eine Obergrenze für den schwersten denkbaren Fall, kein Preisschild. Parallel dazu kann ein fehlerhaftes Impressum wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden – hier hat sich mit der UWG-Reform 2021 allerdings einiges verschoben: Bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet kann ein Mitbewerber den Ersatz seiner Abmahnkosten nicht mehr verlangen (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG).

Dieser Artikel ordnet ein, was tatsächlich passieren kann, was es kostet und was zu tun ist, wenn ein Schreiben im Briefkasten liegt. Ohne Angst-Rhetorik, aber auch ohne Verharmlosung. Wer sein Impressum ohnehin gerade aufräumt: Die passende Adresse dafür lässt sich mieten, wie das funktioniert, steht auf der Startseite.

Wer überhaupt abmahnen darf

Der Bußgeldrahmen des § 33 DDG in der Praxis

Was die UWG-Reform 2021 geändert hat

Was tun, wenn eine Abmahnung kommt

Typische Auslöser

Vorbeugen statt reagieren

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld für ein fehlendes Impressum?
§ 33 DDG sieht für Verstöße gegen die Informationspflichten aus § 5 Abs. 1 DDG eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro vor. Das ist ein Rahmen für schwere Fälle und kein Regelbetrag.
Muss ich die Kosten einer Abmahnung immer zahlen?
Nicht zwingend. Seit der UWG-Reform 2021 kann ein Mitbewerber bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet den Ersatz seiner Abmahnkosten nicht verlangen (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG). Der Unterlassungsanspruch selbst bleibt bestehen.

Quellen

Gesetzestexte im Wortlaut unter gesetze-im-internet.de. Entscheidungen des BGH sind über die Datenbank des Gerichts abrufbar. Maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung.

Über den Beitrag

Redaktion mein-impressum.com

mein-impressum.com

Wir betreiben den Impressum-Service selbst: Wir nehmen Post zu veröffentlichten Geschäftszeiten persönlich an, erfassen förmliche Zustellungen am Eingangstag und arbeiten mit einer schriftlichen Empfangs- und Zustellungsvollmacht je Kundin und Kunde. Was wir hier beschreiben, ist unser Arbeitsalltag – deshalb nennen wir zu jeder rechtlichen Aussage die Fundstelle.

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum Prüfdatum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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