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Ratgeber · impressum kleingewerbe

Impressum für Kleingewerbe und Kleinunternehmer

Welche Angaben ein Kleingewerbe ins Impressum schreiben muss, warum Kleinunternehmer meist keine USt-IdNr. angeben und wo Fehler entstehen.

Veröffentlicht Zuletzt aktualisiert und geprüft 2 Min. Lesezeit

ENTWURF – Artikel in Arbeit

Dieser Beitrag ist ein redaktionelles Gerüst aus unserem Redaktionsplan. Er ist noch nicht fachlich geprüft, nicht vollständig und für Suchmaschinen gesperrt.

Kurz vorweg

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und so genau wie möglich. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen – etwa zu einer Abmahnung oder einem laufenden Verfahren – wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für IT- und Medienrecht.

Für das Impressum spielt es keine Rolle, ob du ein Kleingewerbe betreibst, freiberuflich arbeitest oder eine GmbH führst. § 5 DDG knüpft nicht an die Rechtsform an, sondern daran, ob ein geschäftsmäßiger digitaler Dienst angeboten wird. Der Blog neben dem Hauptberuf fällt genauso darunter wie der Onlineshop mit fünf Beschäftigten.

Unterschiedlich ist nur, welche Zusatzangaben dazukommen. Ein eingetragener Kaufmann nennt Register und Registernummer, ein reglementierter Beruf die Kammer und die Berufsbezeichnung, eine GmbH die Vertretungsberechtigten. Ein Kleingewerbe ohne Registereintrag hat davon meist nichts – und genau da entstehen die typischen Fehler: erfundene Registerangaben, die Steuernummer statt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Rechtsform, die es gar nicht gibt.

Dieser Artikel geht die Pflichtangaben für kleine Betriebe der Reihe nach durch und zeigt Musterblöcke zum Übernehmen. Wer schnell ans Ziel will, baut den Text direkt mit dem Impressum-Generator; alles zur passenden Anschrift steht auf der Startseite.

Wer als Kleingewerbe gilt

Die Pflichtangaben Schritt für Schritt

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder gar nichts

Musterblöcke zum Übernehmen

Die häufigsten Fehler

Adresse: Wohnung oder gemietete Anschrift

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr. im Impressum angeben?
Nur, wenn du eine hast. § 5 Abs. 1 DDG verlangt die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern eine vorhanden ist. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, hat meist keine – dann entfällt die Angabe. Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
Brauche ich als Kleingewerbe überhaupt ein Impressum?
Ja, sobald du einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst anbietest. Die Rechtsform spielt keine Rolle. Ob Kleingewerbe, Freiberuf oder GmbH ändert nur, welche Zusatzangaben dazukommen.

Quellen

Gesetzestexte im Wortlaut unter gesetze-im-internet.de. Entscheidungen des BGH sind über die Datenbank des Gerichts abrufbar. Maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung.

Über den Beitrag

Redaktion mein-impressum.com

mein-impressum.com

Wir betreiben den Impressum-Service selbst: Wir nehmen Post zu veröffentlichten Geschäftszeiten persönlich an, erfassen förmliche Zustellungen am Eingangstag und arbeiten mit einer schriftlichen Empfangs- und Zustellungsvollmacht je Kundin und Kunde. Was wir hier beschreiben, ist unser Arbeitsalltag – deshalb nennen wir zu jeder rechtlichen Aussage die Fundstelle.

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum Prüfdatum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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