Für das Impressum spielt es keine Rolle, ob du ein Kleingewerbe betreibst, freiberuflich arbeitest oder eine GmbH führst. § 5 DDG knüpft nicht an die Rechtsform an, sondern daran, ob ein geschäftsmäßiger digitaler Dienst angeboten wird. Der Blog neben dem Hauptberuf fällt genauso darunter wie der Onlineshop mit fünf Beschäftigten.
Unterschiedlich ist nur, welche Zusatzangaben dazukommen. Ein eingetragener Kaufmann nennt Register und Registernummer, ein reglementierter Beruf die Kammer und die Berufsbezeichnung, eine GmbH die Vertretungsberechtigten. Ein Kleingewerbe ohne Registereintrag hat davon meist nichts – und genau da entstehen die typischen Fehler: erfundene Registerangaben, die Steuernummer statt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine Rechtsform, die es gar nicht gibt.
Dieser Artikel geht die Pflichtangaben für kleine Betriebe der Reihe nach durch und zeigt Musterblöcke zum Übernehmen. Wer schnell ans Ziel will, baut den Text direkt mit dem Impressum-Generator; alles zur passenden Anschrift steht auf der Startseite.