Die Rechtsgrundlage ist auf allen drei Plattformen dieselbe. § 5 DDG unterscheidet nicht zwischen TikTok, YouTube und Twitch – er unterscheidet zwischen privat und geschäftsmäßig. Wer regelmäßig Werbung schaltet, Kooperationen annimmt, Abos verkauft oder Einnahmen aus Partnerprogrammen erzielt, ist im geschäftsmäßigen Bereich.
Unterschiedlich ist nur die Oberfläche. Jede Plattform lässt an anderer Stelle Platz für Pflichtangaben, und jede hat eigene Grenzen bei Zeichenzahl und Verlinkung. Genau daran scheitern die meisten Kanäle: Die Angaben existieren, aber sie stehen an einem Ort, der die Anforderung „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ nicht erfüllt.
Dieser Artikel sortiert die drei Plattformen nebeneinander und zeigt, wo die Angaben jeweils hingehören. Wenn du dabei deine Wohnadresse nicht veröffentlichen willst, ist eine Impressumsadresse für TikTok und Co. der übliche Weg – was dahintersteckt, erklärt die Startseite.