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Ratgeber · impressumspflicht tiktok

Impressum für TikTok, YouTube und Twitch: die Unterschiede

Dieselbe Pflicht, drei Oberflächen: Wo TikTok, YouTube und Twitch Platz für dein Impressum lassen und wie du die Angaben richtig platzierst.

Veröffentlicht Zuletzt aktualisiert und geprüft 2 Min. Lesezeit

ENTWURF – Artikel in Arbeit

Dieser Beitrag ist ein redaktionelles Gerüst aus unserem Redaktionsplan. Er ist noch nicht fachlich geprüft, nicht vollständig und für Suchmaschinen gesperrt.

Kurz vorweg

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und so genau wie möglich. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen – etwa zu einer Abmahnung oder einem laufenden Verfahren – wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für IT- und Medienrecht.

Die Rechtsgrundlage ist auf allen drei Plattformen dieselbe. § 5 DDG unterscheidet nicht zwischen TikTok, YouTube und Twitch – er unterscheidet zwischen privat und geschäftsmäßig. Wer regelmäßig Werbung schaltet, Kooperationen annimmt, Abos verkauft oder Einnahmen aus Partnerprogrammen erzielt, ist im geschäftsmäßigen Bereich.

Unterschiedlich ist nur die Oberfläche. Jede Plattform lässt an anderer Stelle Platz für Pflichtangaben, und jede hat eigene Grenzen bei Zeichenzahl und Verlinkung. Genau daran scheitern die meisten Kanäle: Die Angaben existieren, aber sie stehen an einem Ort, der die Anforderung „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ nicht erfüllt.

Dieser Artikel sortiert die drei Plattformen nebeneinander und zeigt, wo die Angaben jeweils hingehören. Wenn du dabei deine Wohnadresse nicht veröffentlichen willst, ist eine Impressumsadresse für TikTok und Co. der übliche Weg – was dahintersteckt, erklärt die Startseite.

Die gemeinsame Grundlage: § 5 DDG

TikTok: Bio, Zeichenlimit und Linkregeln

YouTube: Kanalinfo und Beschreibung

Twitch: Panels unter dem Stream

Der Vergleich auf einen Blick

Eine Adresse für alle Kanäle

Häufige Fragen

Gilt die Impressumspflicht auf allen drei Plattformen gleich?
Die Rechtsgrundlage ist dieselbe: § 5 DDG verlangt die Angaben für geschäftsmäßige digitale Dienste, unabhängig von der Plattform. Unterschiedlich ist nur, wo die Plattformen Platz dafür lassen.
Reicht ein Link im Bio-Feld?
Ein Link genügt, wenn er klar als Impressum bezeichnet und unmittelbar erreichbar ist. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Quellen

Gesetzestexte im Wortlaut unter gesetze-im-internet.de. Entscheidungen des BGH sind über die Datenbank des Gerichts abrufbar. Maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung.

Über den Beitrag

Redaktion mein-impressum.com

mein-impressum.com

Wir betreiben den Impressum-Service selbst: Wir nehmen Post zu veröffentlichten Geschäftszeiten persönlich an, erfassen förmliche Zustellungen am Eingangstag und arbeiten mit einer schriftlichen Empfangs- und Zustellungsvollmacht je Kundin und Kunde. Was wir hier beschreiben, ist unser Arbeitsalltag – deshalb nennen wir zu jeder rechtlichen Aussage die Fundstelle.

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum Prüfdatum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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