Kaum eine Frage taucht in Creator-Gruppen so oft auf: Braucht mein Instagram-Profil ein Impressum? Die kurze Antwort lautet: Es hängt nicht von der Followerzahl ab, sondern davon, ob dein Auftritt geschäftsmäßig ist.
§ 5 DDG gilt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. Ein Instagram-Profil ist ein solcher Dienst. Entscheidend ist deshalb nicht, ob du dich selbst als Unternehmen siehst, sondern ob dein Account auf eine dauerhafte, planmäßige Tätigkeit angelegt ist. Werbung, bezahlte Kooperationen, Affiliate-Links, ein verlinkter Shop oder auch nur ein konsequenter Selbstvermarktungszweck sprechen dafür.
Der zweite Teil der Frage ist der praktische: Wohin mit den Angaben, wenn die Plattform nur ein kurzes Bio-Feld hat? Und was tust du, wenn du deine Wohnadresse nicht in einem öffentlichen Profil sehen willst? Für diesen Fall gibt es eine ladungsfähige Anschrift zum Mieten – wie das Gesamtpaket bei uns aussieht, steht auf der Startseite.