„Impressumspflicht umgehen“ ist eine der meistgesuchten Formulierungen zum Thema. Dahinter steckt fast nie kriminelle Energie, sondern ein sehr verständliches Bedürfnis: Die eigene Wohnadresse soll nicht im Netz stehen. Das Ziel ist legitim, der Weg über das Umgehen ist es nicht.
Deshalb sortieren wir hier zwei Dinge auseinander, die oft vermischt werden. Umgehen heißt, die Pflicht nicht zu erfüllen, obwohl sie gilt – das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 DDG und schafft zusätzlich Angriffsfläche im Wettbewerbsrecht. Schützen heißt, die Pflicht vollständig zu erfüllen und dabei eine Anschrift zu verwenden, die nicht die eigene Wohnung ist. Das ist zulässig, wenn die Anschrift ladungsfähig ist.
Dieser Artikel geht die Tricks durch, die im Netz kursieren, erklärt bei jedem, warum er nicht trägt – und stellt daneben, was tatsächlich funktioniert. Der übliche legale Weg ist, eine ladungsfähige Anschrift zu mieten; was dabei inklusive ist, steht auf der Startseite.