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Ratgeber · impressumspflicht umgehen

„Impressumspflicht umgehen“? Mythen und legale Wege

Warum die verbreiteten Tricks zum Umgehen der Impressumspflicht nicht funktionieren – und welche legalen Wege es gibt, die Privatadresse zu schützen.

Veröffentlicht Zuletzt aktualisiert und geprüft 2 Min. Lesezeit

ENTWURF – Artikel in Arbeit

Dieser Beitrag ist ein redaktionelles Gerüst aus unserem Redaktionsplan. Er ist noch nicht fachlich geprüft, nicht vollständig und für Suchmaschinen gesperrt.

Kurz vorweg

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und so genau wie möglich. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen – etwa zu einer Abmahnung oder einem laufenden Verfahren – wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für IT- und Medienrecht.

„Impressumspflicht umgehen“ ist eine der meistgesuchten Formulierungen zum Thema. Dahinter steckt fast nie kriminelle Energie, sondern ein sehr verständliches Bedürfnis: Die eigene Wohnadresse soll nicht im Netz stehen. Das Ziel ist legitim, der Weg über das Umgehen ist es nicht.

Deshalb sortieren wir hier zwei Dinge auseinander, die oft vermischt werden. Umgehen heißt, die Pflicht nicht zu erfüllen, obwohl sie gilt – das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 DDG und schafft zusätzlich Angriffsfläche im Wettbewerbsrecht. Schützen heißt, die Pflicht vollständig zu erfüllen und dabei eine Anschrift zu verwenden, die nicht die eigene Wohnung ist. Das ist zulässig, wenn die Anschrift ladungsfähig ist.

Dieser Artikel geht die Tricks durch, die im Netz kursieren, erklärt bei jedem, warum er nicht trägt – und stellt daneben, was tatsächlich funktioniert. Der übliche legale Weg ist, eine ladungsfähige Anschrift zu mieten; was dabei inklusive ist, steht auf der Startseite.

Wann die Pflicht überhaupt greift

Mythos 1: Server im Ausland

Mythos 2: Kontaktformular statt Impressum

Mythos 3: Postfach, Packstation, Briefkastenadresse

Mythos 4: Firma im Ausland gründen

Mythos 5: „Ich verdiene doch nichts damit“

Was stattdessen funktioniert

Häufige Fragen

Kann man die Impressumspflicht legal umgehen?
Nein. Wenn ein Angebot geschäftsmäßig ist, gilt § 5 DDG. Legal ist nur, die Pflicht zu erfüllen und dabei die eigene Wohnadresse zu schützen – etwa über eine ladungsfähige c/o-Anschrift.
Hilft es, den Server ins Ausland zu verlegen?
Nein. Maßgeblich ist, wo der Anbieter niedergelassen ist, nicht wo der Server steht. Ein Umzug der Technik ändert an der Pflicht nichts.

Quellen

Gesetzestexte im Wortlaut unter gesetze-im-internet.de. Entscheidungen des BGH sind über die Datenbank des Gerichts abrufbar. Maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung.

Über den Beitrag

Redaktion mein-impressum.com

mein-impressum.com

Wir betreiben den Impressum-Service selbst: Wir nehmen Post zu veröffentlichten Geschäftszeiten persönlich an, erfassen förmliche Zustellungen am Eingangstag und arbeiten mit einer schriftlichen Empfangs- und Zustellungsvollmacht je Kundin und Kunde. Was wir hier beschreiben, ist unser Arbeitsalltag – deshalb nennen wir zu jeder rechtlichen Aussage die Fundstelle.

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Dieser Beitrag gibt den Stand zum Prüfdatum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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